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Für die Maßnahmen der Überbetrieblichen Unterweisung werden Fördergelder bereitgestellt

Die Finanzierung der überbetrieblichen Kurse für das zweite und dritte Lehrjahr erfolgt durch Zuwendungen des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), des Freistaates Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie) sowie des Europäischen Sozialfonds und Eigenmittel der Betriebe bzw. der Innung (nur für Mitgliedsbetriebe).