Wissenswertes zum Prüfungswesen
Information | Bemerkung | Antrag |
Verkürzung der Ausbildungszeit | Ist auf Antrag des Auszubildenden und des Ausbildenden zu erwarten, dass das Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht wird, hat die HWK die Ausbildungszeit zu verkürzen. | Antragsformular |
Zulassung Externe Prüfung | Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine externe Zulassung zur Gesellenprüfung möglich. | Antragsformular |
Vorzeitige Zulassung Gesellenprüfung | Der Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. | Antragfsformular |
Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Handwerksinnung elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur:
Das Dokument, dass Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
(Quelle: https://www.hwk-muenchen.de/widerspruch)