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Überbetriebliche Unterweisung

Was ist eine Überbetriebliche Unterweisung?

Die Überbetriebliche Unterweisung ist ein „Praxislehrgang“ und ein fester Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk. Sie hat die Aufgabe, die betriebliche Ausbildung zu vervollständigen, zu ergänzen und eine Anpassung an technische und wirtschaftliche Veränderungen zu gewährleisten.

Muss ich an den Lehrgängen teilnehmen?

Die Teilnahme an den Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung ist für alle Lehrlinge verpflichtend und gehört zu den notwendigen Zulassungsvoraussetzungen der Gesellenprüfung.

Wo finden die Überbetrieblichen Unterweisungen statt?

Die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisungen werden im Berufsbildungszentrum für Farbtechnik und Raumgestaltung der Maler und Lackierer Innung  München Stadt und Land durchgeführt.

Wie oft finden die Lehrgänge statt?

Maler und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:

  1. Lehrjahr: Ein 3-Wochen-Block
  2. Lehrjahr: Ein 3-Wochen-Block
  3. Lehrjahr: Zwei 2-Wochen-Blöcke

 

Bauten- und Objektbeschichter:

  1. Lehrjahr: Ein 3-Wochen-Block
  2. Lehrjahr: Ein 3-Wochen-Block

 

Maler und Lackierer Fachrichtung Fahrzeuglackierung:

  1. Lehrjahr: Ein 3-Wochen-Block
  2. Lehrjahr: Ein 3-Wochen-Block
  3. Lehrjahr: Zwei 2-Wochen-Blöcke

 

Schilder- und Lichtreklamehersteller:

  1. Lehrjahr: Ein 2-Wochen-Block
  2. Lehrjahr: Ein 2-Wochen-Block
  3. Lehrjahr: Ein 2-Wochen-Block

Die Kurstermine werden jeweils ca. 4 Wochen vor Kursbeginn dem Ausbildungsbetrieb und Lehrling schriftlich bekannt gegeben. Es bedarf daher keiner Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb!

Der Gesetzgeber verpflichtet uns dazu die Zeiten für die überbetriebliche Ausbildung korrekt einzuhalten. Im Falle längerer Abwesenheitszeiten (mehr als 20 % pro Woche) müssen die Jugendlichen erneut zum Kurs eingeladen werden.

Um eine vorausschauende Kursplanung zu gewährleisten, weisen wir dringend darauf hin, uns von Lehrvertragskündigungen unmittelbar in Kenntnis zu setzen!