
Zwischen- und Gesellenprüfungen
Die Zwischenprüfung
Die Ausbildungsordnung schreibt zwingend eine Zwischenprüfung als Zulassungsvoraussetzung für die spätere Abschlussprüfung vor. Sie ist in Form einer theoretischen und praktischen Prüfung durchzuführen (Teil A und B) und dient der Leistungsfeststellung zum jeweiligen Ausbidlungszeitpunkt:
Maler und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
Bauten- und Objektbeschichter
Zwischenprüfung am Ende des 1. Ausbildungsjahres
Fahrzeuglackierer
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
Termin: zwischen März und Mai (je nach Blockeinteilung der Berufsschule)
Die Gesellenprüfung
Um allen Auszubildenden die Gelegenheit zu geben, ihre Gesellenprüfung zeitnah mit dem Ablauf ihrer vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit abzulegen, führen wir sowohl im Sommer wie auch im Winter Gesellenprüfungen durch.

Sommerprüfung (Anmeldeschluss: Ende April) Teilnahmeberechtigt sind Auszubildende, deren Ausbildungszeit zwischen dem 01. März und 30. September des laufenden Jahres endet.
Winterprüfung (Anmeldeschluss: Ende September) Teilnahmeberechtigt sind Auszubildende, deren Ausbildungszeit zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar des Folgejahres endet.
Alle Prüfungsanwärter werden von uns rechtzeitig per Post zur Anmeldung aufgefordert, es bedarf keiner Voranmeldung durch Betrieb oder Lehrling.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen für die Prüfungszulassung. Wenn Sie einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, z.B. im Falle einer Legasthenie, bitten wir dringend darum die notwendigen ärztlichen Gutachten mit den Prüfungsunterlagen einzureichen. Im Falle einer zu späten Information ist nicht sicherzustellen, daß das notwendige Aufsichtspersonal sowie die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Ein Nachteilsausgleich ist damit nicht möglich.