
Verkürzung von Ausbildungszeiten
Die Verkürzung von Ausbildungszeiten wurde neu geregelt.
Ab sofort gilt:
- Hochschul- bzw. Fachhochschulberechtigte erhalten auf Antrag bei Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung der vorgeschriebenen Ausbildungszeit von bis zu einem Jahr.
- Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss erhalten auf Antrag bei Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung der vorgeschriebenen Ausbildungszeit von bis zu einem halben Jahr, sofern die Ausbildung im ersten Jahr dual erfolgt.
- Eine Lehrzeitverkürzung ist auch möglich, wenn der Notendurchschnitt in der Berufsschule besser als 2,5 ist. Die Berufsschule sowie der Ausbildungsbetrieb müssen der Verkürzung zustimmen.
Der Antrag muss mit allen Stellungnahmen und Kopien des letzten Berufsschulzeugnisses in der Innung eingereicht werden.
Diese Regelungen betreffen alle Ausbildungsverhältnisse, die mit dem Ausbildungsjahr 2004/2005 beginnen.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung vom 20.02.2004