
Befreiung vom Prüfungsfach Wirtschaft-Sozialkunde zur Gesellenprüfung
Prüfungsanwärter mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung können sich auf Antrag vom Prüfungsfach Wirtschaft-Sozialkunde befreien lassen.
Den Antrag haben Sie am Seitenende als Download zur Verfügung.
Einzureichen ist der ausgefüllte Antrag frühzeitig bei der
Handwerkskammer für
München und Oberbayern
Frau Harböck
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Der Bescheid muss nach Erhalt umgehend unserer Innung in Kopie zugesandt werden, um die Befreiung berücksichtigen zu können.