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Befreiung vom Prüfungsfach Wirtschaft-Sozialkunde zur Gesellenprüfung

Prüfungsanwärter mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung können sich auf Antrag vom Prüfungsfach Wirtschaft-Sozialkunde befreien lassen.

Den Antrag haben Sie am Seitenende als Download zur Verfügung.

Einzureichen ist der ausgefüllte Antrag frühzeitig bei der

    Handwerkskammer für
    München und Oberbayern
    Frau Harböck
    Max-Joseph-Str. 4
    80333 München

Der Bescheid muss nach Erhalt umgehend unserer Innung in Kopie zugesandt werden, um die Befreiung berücksichtigen zu können.