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Hinweise zur Antragstellung für die Download-Dateien

Lehrvertragsformulare zum Bearbeiten und ausdrucken finden sie auf der Homepage der Handwerkskammer für München und Oberbayern unter der Rubrik "Aus- und Weiterbildung".

Der Antrag auf Ausnahmsweise Zulassung zur Gesellenprüfung kann gestellt werden, wenn der Helfer über ausreichend Kenntnisse im Maler- und Lackiererhandwerk verfügt. Einzureichen ist der Antrag in unserer Geschäftsstelle mit einem Lebenslauf und Tätigkeitsnachweisen. Siehe auch den Download "Informationen".

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei nicht bestandener Gesellenprüfung gestellt werden. Im Regelfall wird der Lehrvertrag bis zum nächsten Prüfungszeitraum (i.d.R. 6 Monate) verlängert. Mit dem Antrag sind die Originale der Lehrverträge vom Betrieb und Azubi einzureichen.

Bei überdurchschnittlich guten Leistungen in Berufsschule und Betrieb kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung gestellt werden. In den prüfungsrelevanten Unterrichtsfächern muß mindestens die Note "gut" erreicht sein. Dem Antrag müssen Lehrling, Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zustimmen. Eingereicht wird dieser in unserer Geschäftsstelle mit mit einer Kopie des letzten Berufsschulzeugnis, den Bescheiden über das Ergebnis der Zwischenprüfung und einer Kopie des Lehrvertrages.

Antrag auf Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses finden Sie ebenfalls am Seitenende als pdf-Datei. Die Gebühr für die Ausstellung eines Duplikates beträgt 30,00 EUR und ist vorab zu bezahlen. Die Anfertigung erfolgt erst nach Zahlungseingang, das Duplikat kann nach 14 Tagen in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden. Vorlage des Personalausweises notwendig!

Weitere Informationen rund um die Berufsausbildung erhalten Sie bei den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer für München und Oberbayern und in unserer Geschäftsstelle.