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Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Neubau

Der Steuerbonus für Malerarbeiten (§ 35a EStG) sieht vor, dass für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 Prozent der Aufwendungen für den Arbeitslohn von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können (max. 1200 Euro). Stehen die Aufwendungen jedoch im engen Zusammenhang zu Herstellungskosten, sind diese steuerlich nicht begünstigt.

Dies entschied nun das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein. In dem vorliegenden Fall war zu entscheiden, ob die Steuer-ermäßigung auch für Handwerkerleistungen in Betracht kommt, die der Neuerstellung dienen.

Eine beispielhafte Übersicht zu begünstigten Malerarbeiten finden Sie in www.farbe.de. Ausführlichere Informationen können Sie auch dem Musterflyer entnehmen. Dieser kann über folgendes Bestellformular beim Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz bestellt werden.

Quelle: BV